Mietverwaltung
Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Vertretung des Eigentümers gegenüber dem Mieter
Führen des mündlichen und schriftlichen Kontakts mit dem Mieter, der Hausverwaltung und dem Eigentümer
Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Mieters sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den einzelnen Wohnungseigentümer
Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen für den einzelnen Wohnungseigentümer
Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das einzelne Mietobjekt
Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums) für den einzelnen Wohnungseigentümer
Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
Korrespondenz mit Vertragspartnern
Maximale Flexibilität
Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) durch das Landratsamt Aichach-Friedberg,
Postfach 13 40, 86554 Aichach, 06.08.2007
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